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Haus & Grund Rheinland · Aachener Straße 172 · 40223 Düsseldorf · Tel. 0211 / 416 317 60 · info@HausundGrund-Rheinland.de
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      Dichtigkeitsprüfung

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      Bis zum 31.12.2015 müssen grundsätzlich alle Gründstücke in NRW mit schmutz- oder mischwasserführenden Leitungen auf Dichtheit überprüft werden. Die Kommunen legen die Dichtigkeitsprüfung in einer kommunalen Entwässerungssatzung fest und bestimmen, ob die Dichtigkeitsprüfung per Druckluft oder Videosichtfahrt zu erfolgen hat. Das NRW-Umweltministerium hat einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. »mehr

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      Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Haus & Grund Rheinland informiert. »mehr

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      Startseite » Aktuelles » 2012 » Rot-Grün will Rauchmelderpflicht einführen - Haus & Grund Rheinland konnte Verpflichtung für Vermieter verhindern

      Rot-Grün will Rauchmelderpflicht einführen - Haus & Grund Rheinland konnte Verpflichtung für Vermieter verhindern

      19.01.2012



      Die rot-grüne Landesregierung will Hauseigentümer und Mieter zum Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichten. Ab Herbst soll die Rauchmelderpflicht mit der Novellierung der Landesbauordnung Gesetz werden. Haus & Grund Rheinland sprach sich zwar gegen eine Verpflichtung aus, konnte sich aber zumindest mit einer Forderung durchsetzen: Der unmittelbare Wohnungsbesitzer, also der Mieter, soll für Einbau und Wartung verantwortlich sein.

      Haus & Grund Rheinland ist prinzipiell für die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen. Rauchmelder können Leben retten. „Denn Todesursache ist bei Wohnungsbränden weniger das Feuer, als vielmehr die damit verbundene Rauchentwicklung“, erklärt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Allerdings lehnt Haus & Grund Rheinland eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern ab. „Zu viele Fragen, vor allem in haftungsrechtlicher Hinsicht, werden auch bei einer gesetzlichen Normierung offen bleiben“, befürchtet Rasche. „Mit einer Einbaupflicht würde lediglich ein weiteres nicht überprüfbares bürokratisches Instrumentarium geschaffen“, warnt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. Die Kommunen räumen selbst ein, dass die Bauaufsichtsbehörden mangels Personal nicht überprüfen können, ob die Rauchmelder tatsächlich in den Wohnungen installiert worden sind.

      Unklar ist zudem, ob eine fachgerechte Montage erforderlich ist oder ob dies der Mieter, Eigentümer bzw. Hausmeister durchführen darf. „Ein Laie wird nicht ohne weiteres wissen, wo ein Rauchmelder aus physikalischen und technischen Gründen am besten platziert werden muss“, so Amaya.

      Haus & Grund Rheinland konnte sich aber immerhin für die Interessen der Vermieter durchsetzen. „Wir haben uns als einziger Verband für eine Regelung nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns ausgesprochen“, sagt Prof. Dr. Peter Rasche. Danach ist in Wohnungseigentümer-Anlagen und insbesondere bei vermieteten Wohnungen der Wohnungsbesitzer, also der Mieter, und nicht der Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses zum Einbau und Wartung von Rauchmeldern verpflichtet.

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