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Haus & Grund Rheinland · Aachener Straße 172 · 40223 Düsseldorf · Tel. 0211 / 416 317 60 · info@HausundGrund-Rheinland.de
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      Dichtigkeitsprüfung

      Herzlich Willkommen bei Haus & Grund Rheinland

      Unserem Landesverband Haus & Grund Rheinland gehören 42 Mitgliedsvereine an, die insgesamt ca. 80.000 Mitglieder betreuen. Wir beraten und unterstützen die uns angeschlossenen Vereine im Rheinland und unterhalten zur Wahrung der Belange aller Mitglieder ständige Kontakte zur nordrhein-westfälischen Landesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften, Ministerien und Verwaltungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

      Dichtigkeitsprüfung

      Bis zum 31.12.2015 müssen grundsätzlich alle Gründstücke in NRW mit schmutz- oder mischwasserführenden Leitungen auf Dichtheit überprüft werden. Die Kommunen legen die Dichtigkeitsprüfung in einer kommunalen Entwässerungssatzung fest und bestimmen, ob die Dichtigkeitsprüfung per Druckluft oder Videosichtfahrt zu erfolgen hat. Das NRW-Umweltministerium hat einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. »mehr

      Trinkwasserverordnung – Vermieter müssen Warmwasseraufbereitung überprüfen

      Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Haus & Grund Rheinland informiert. »mehr

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      Startseite » Aktuelles » 2012 » Haus & Grund Rheinland kritisiert rot-grünen Gesetzentwurf zur Dichtheitsprüfung:
      Rot-Grün hält an Kanal-TÜV fest

      Haus & Grund Rheinland kritisiert rot-grünen Gesetzentwurf zur Dichtheitsprüfung:
      Rot-Grün hält an Kanal-TÜV fest

      17.01.2012



      Nachdem CDU und FDP bereits im Dezember einen Gesetzesantrag zur Neuregelung der Dichtheitsprüfung vorgelegt haben, zieht die rot-grüne Landesregierung mit einem eigenen Entwurf nach. „Rot-Grün hat nicht den Kanal-TÜV gekippt, sondern ist vor der Kanalindustrie eingeknickt", kritisiert der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya den neuen Entwurf von Umweltminister Remmel. Die Kanalbranche hatte zuvor im Fall der Aufhebung mit Schadenersatzklagen gedroht. "Die Landesregierung will an der grundsätzlichen Pflicht zur Überprüfung privater Abwasserleitungen festhalten", sagt Amaya. 

      Nach den Plänen von Rot-Grün soll in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, dass die Dichtheitsprüfung für Gebäude in Wasserschutzgebieten, gewerbliche Anlagen sowie bei Gebäuden mit einem Wasserverbrauch von mehr als 200 Kubikmeter pro Jahr weiterhin bestehen soll. Sofern Hinweise auf Schäden vorliegen, sind zudem auch die Abwasserleitungen von Einfamilienhäusern mit einem Wasserverbrauch von weniger als 200 Kubikmetern pro Jahr sowie einem Alter von mehr als 60 Jahren auf Dichtheit zu überprüfen. Lediglich Bagatellschäden müssen weiterhin nicht behoben werden. Des Weiteren sollen die Kommunen dazu ermächtigt werden, nicht nur öffentliche Kanäle, sondern auch die privaten Abwasserleitungen zu überprüfen und über die örtlichen Gebühren abzurechnen.

      „Damit treibt Rot-Grün die Kosten für Hauseigentümer durch die Hintertür nach wie vor nach oben und bleibt weit hinter den Vorschlägen von CDU und FDP", bemängelt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Die beiden Oppositionsparteien nehmen in ihren Entwurf von der generellen Überprüfungspflicht der privaten Abwasserkanäle Abstand. Die starren Fristen entfallen sogar ersatzlos. Die Dichtheitsprüfung soll nur noch bei einer bedeutenden Änderung sowie begründetem Verdacht einer Boden- bzw. Grundwasserverschmutzung durchgeführt werden. „Die Linksfraktion ist nun das Zünglein an der Waage und sollte CDU und FDP im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zur einer parlamentarischen Mehrheit verhelfen", hofft Rasche.

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